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Anerkennungsjahr

Hier findest du alle Informationen für dein Anerkennungsjahr beim Landkreis Leer. Werde Teil einer der größten Arbeitgeber der Region - wir suchen dich!

Der Landkreis Leer bietet jedes Jahr zum 1. Oktober und teilweise auch zum 1. April Plätze für ein Berufsanerkennungsjahr zum Erreichen der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter (w/m/d) bzw. Sozialpädagoge (w/m/d) an. Die Aufgabenbereiche sind so vielfältig wie die einzelnen Praktikumsstellen. Das Berufsanerkennungsjahr kann im Amt für Kinder, Jugend und Familie, in der Eingliederungshilfe im Amt für Teilhabe und Soziales, im Zentrum für Arbeit oder auch im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes absolviert werden. Je nach Bereich fallen unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte an:

Tätigkeiten im Amt für Kinder, Jugend & Familie

Im Amt für Kinder, Jugend & Familie werden jeweils zum 1. Oktober und zum 1. April eines Jahres Sozialarbeiter (m/w/d) und Sozialpädagogen (m/w/d) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung im Berufsanerkennungsjahr eingestellt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist ein sehr engagiertes Team, das sich gegenseitig wertschätzt und unterstützt. Wir begreifen uns als Ausbildungsbetrieb und sind sehr daran interessiert, Sie für den anspruchsvollen Beruf zu befähigen. Die Kolleg:innen des Amtes gewähren den erfolgreich absolvierte Fachkräften einen umfassenden Einblick in folgende Bereiche der Sozialarbeit geboten:


Das Anerkennungsjahr beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Sozialpädagogisches Handeln:

  • Gesprächsführung (nach systemischen und lösungsorientierten Ansätzen)
  • Selbständige Bearbeitung von Einzelfällen mit der entsprechenden schriftlichen Dokumentation und Bearbeitung
  • Beratung, Begleitung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
  • Erstellung von Hilfeplänen gem. § 36 SGB VIII
  • Sicherheit im Verfahren zum Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und freien Trägern der Jugendhilfe


Verwaltungshandeln:

  • Arbeiten mit den gesetzlichen Grundlagen
  • Kennenlernen der institutionellen, organisatorischen Grundlagen/ Rahmenbedingungen (Rechtsstatus des Trägers, institutionelle Verbindungen, formelle Organisation, Dienstwege, Hierarchien, etc.)
  • Konkrete Arbeits- und Handlungsvollzüge (Aktenführung, Berichte, Anträge, etc.)
  • Teilnahme an Entscheidungsprozessen, Dienstbesprechungen, Supervision, etc.


Ziele des Berufsanerkennungsjahres:

  • Kenntnis über die Struktur öffentlicher und freier Jugendhilfeträger
  • Sachgerechte Anwendung methodischen Handelns der Sozialarbeit
  • Ziel- und fachgerechte Anwendung von Bestimmungen und Gesetzen
  • Sachgerechter Umgang und Ausführung von Verwaltungsabläufen
  • Hinführung vom angeleiteten zum selbstständigen Handeln
  • Vertiefen von Fachkenntnissen

Tätigkeiten im Amt für Teilhabe & Soziales

Du bist auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Stelle, um als sozialpädagogische Fachkraft im Anerkennungsjahr im Berufsleben durchzustarten? Du möchtest erwachsene Menschen mit Behinderung unterstützen, damit diese geeignete Hilfen bekommen, um ihren Alltag größtmöglich selbstbestimmt und nach eigenen Vorstellungen bewältigen zu können? Du möchtest in einem wachsenden Team aus Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen das Bundesteilhabegesetz umsetzen und mitgestalten? Dann ist die Eingliederungshilfe im Amt für Teilhabe und Soziales eventuell genau das Richtige für dich.

Auch Praktika oder Hospitationen sind möglich! Nimm gerne für weitere Informationen mit uns Kontakt auf!


Als Fachkraft im Anerkennungsjahr bist du im Sachgebiet der Hilfeplanung für die Eingliederungshilfe bei allen Schritten der Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung aktiv dabei. Die Aufgaben als Kostenträger sind vielfältig: Ob Beratung, Erfassung der Lebenssituation, Erstellung von individuellen Zielplanungen, Hilfeplanung und –steuerung, Dokumentation oder Austausch mit am Prozess beteiligten Personen und Einrichtungen. Vorerfahrungen brauchst du keine. Unser erprobter Ausbildungsplan mit verschiedenen Lernstufen in Verbindung mit ein oder zwei festen anleitenden Sozialpädagogen bieten dir Sicherheit im Lernen und Erproben. Die Teilnahme an der Supervision und kollegialer Fallberatung sind für uns selbstverständlich.
Mit folgenden Personen und Einrichtungen arbeiten wir zusammen:

  • Sämtliche antragstellende Personen, insbesondere erwachsene Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Blindheit)
  • Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen
  • Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen
  • Leistungserbringer für Assistenzleistungen, besondere Wohnformen, Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung, Tagesstätten, Tagesförderstätten, …
  • Suchtberatungsstellen
  • Jugendämter, Gesundheitsämter, Sozialpsychiatrischer Dienste, Agentur für Arbeit, Zentrum für Arbeit
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB)
  • Psychiatrische Kliniken, Tageskliniken, Anbieter von psychiatrisch häuslicher Krankenpflege (pHKP)

Voraussetzung für ein Anerkennungsjahr ist ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Bachelor of Arts auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, das zum Sozialarbeiter (m/w/d) oder Sozialpädagogen (m/w/d) qualifiziert, und ein anschließendes Berufsanerkennungsjahr vorsieht.

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